Seit Beginn unserer Initiative werden unsere Forderungen und Vorschläge mit angeblich unumgänglichen Gesetzen der Friedhosfverordnung abgewatscht.
Das dies eine bloße Ausrede ist und nicht auf juristischen Fakten beruht, zeigt folgendes Urteil!
Wir haben ein Urteil der Landesdirektion über eine Entscheidung der Stadt Dresden zugespielt bekommen.
In diesem wurde einem Steinmetz eine Baugenehmigung für eine Erweiterung seiner Werkstatt und dem Bau einer Wohnung statt gegeben, obwohl es eigentlich nicht Rechtens wäre.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts in Dresden, sagt damit eindeutig, dass Ausnahmen möglich sind und begründet dies ebenso.
Für uns steht fest, dass Ausnahmen eher die Regel sind und es bei uns einfach am politischen Willen fehlt. Wie der Neubau der Grundschule und des Wohnhauses auf der Conradstraße zeigen.
Wir wollen Dialog und sind kompromissbereit.
Öffnungszeiten und geräuschreduzierende Baumaßnahmen werden aber gar nicht erst diskutiert.
Die Stadt Dresden hat durch ihren Privatisierungseifer kaum noch eigene Grundstücke. Wir haben den Bedarf und Interesse des Viertels klar und deutlich aufgezeigt.
OB Hilbert ist nicht auf der Suche nach Alternativgrundstücken und diese existieren zur Zeit auch nicht.
Deshalb fordern wir einen ernsthaften Dialog und die Prüfung der Möglichkeiten.
Wir sind bereits auf den Friedhof zugegangen und haben keine Ablehnung sondern Gesprächs- und Kompromissbereitschaft erfahren.
Wir fordern eine Beteiligung am Gestaltungsprozess des Grundstücks und dass die Stimmen aller sozialen Träger der Neustadt sowie von 4636 Menschen endlich ernst genommen werden.
Hier könnt ihr das ganze Dokument einsehen: Friedhofsabstand